Beratung für Pflegehaushalte

Im Laufe meiner Selbständigkeit hat sich wie von selbst einer meiner Schwerpunkte entwickelt, zu dem ich mir große Fachkompetenz aneignen konnte.

Mein Spezialgebiet ist die Steuererklärung und Beratung für Pflegehaushalte.

Die mir am häufigsten gestellten Fragen lauten:

Wie und ab wann beantrage ich die Pflegestufe?

Welche Vorteile bringt mir die Pflegestufe, wenn ich Angehörige pflege?

Wie hoch ist der Behinderten Pauschbetrag für Kinder?

Erhöht sich der Behinderten-Pauschbetrag bei Pflegegeldleistungen?

Werde Pflegegeldleistungen versteuert?

Was ist wenn die Pflegeeinstufung schon vor Jahren von der Krankenkasse bewilligt wurde?

Kann noch nach dem Tod eines Menschen, ein Antrag auf Behinderung gestellt werden?

Kann ich auch nachträglich eine Überprüfung der Behinderung / Pflegestufe feststellen lassen?

Lernen Sie die drei Säulen der Pflegekosten für Pflegehaushalte kennen!

  1. Säule - Aufwendungen für  haushaltsnahe Dienstleistungen
  2. Säule - Mehrbedarf  und die  Behindertenpauschale
  3. Säule - Krankheitskosten / Behandlungskosten / Pflegeheimleistungen

 

 

Wenn Sie Anworten wünschen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich!

Ihre Steuerberaterin

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