in der Blütenstadt Leichlingen


Solange die entscheidenden Angaben handschriftlich und damit manipulationssicher sind, ist eine nachträgliche elektronische Ergänzung des Fahrtenbuchs möglich.


An ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch stellt die Finanzverwaltung strenge Ansprüche: Nur wenn dieses zeitnah und geschlossen geführt wird, wird es vom Finanzamt anerkannt. Computergestützte Fahrtenbücher werden in der Regel nicht akzeptiert, weil sie nicht vor nachträglicher Manipulation geschützt sind. Auch die Kombination handschriftlicher mit elektronischen Aufzeichnungen lehnt das Finanzamt in der Regel ab.

Dass das nicht immer so sein muss, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg. Das hat entschieden, dass ein Fahrtenbuch auch dann gültig ist, wenn für ein handschriftlich, zeitnah und geschlossen geführtes Fahrtenbuch nachträglich unter Ergänzung einzelner Angaben ein Computerausdruck erstellt wird, ohne dass Manipulationsmöglichkeiten hinsichtlich der gefahrenen Kilometer bzw. maßgebliche Einschränkungen bei der Überprüfbarkeit der Angaben bestehen.

 

Excel-Tabelle ersetzt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Handschriftliche Notizen in eine Excel-Tabelle zu übertragen ersetzt nicht die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

Entscheidungen zum Thema Fahrtenbuch gibt es mittlerweile fast wie Sand am Meer. Trotzdem gibt es immer wieder Streit darum, wie ein Fahrtenbuch genau auszusehen hat. Im aktuellsten Fall hat der Bundesfinanzhof eine Revision abgewiesen, in der der Kläger sein Fahrtenbuch mit Excel auf der Grundlage handschriftlicher Notizen geführt hat. Das erfüllt aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ganz eindeutig nicht die von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, weil eben eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann.