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Reform

Kostenbeteiligung am Haupthausstand fallen teilweise zu Gunsten

und teilweise zu Lasten der Steuerzahler aus. 

Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung

Bei der doppelten Haushaltsführung:
ändert sich einiges durch die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Während beispielsweise die jetzt zwingend notwendige Kostenbeteiligung am Haupthausstand in erster Linie dazu dient, die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs teilweise auszuhebeln, sind andere Änderungen durchaus zu begrüßen. So fällt beispielsweise die Angemessenheitsprüfung weg.

Wie bei den anderen Änderungen hat das Bundesfinanzministerium in seinem Schreiben zur doppelten Haushaltsführung ausführlich erklärt, was jetzt zu beachten ist.
   

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