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Kassenführung


Mängel können zur Schätzung des Gewinns führen.


Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt den Gewinn einer Kantine durch Schätzung erhöhen darf, wenn die Buchführung mangelhaft ist.
Einer formell ordnungsgemäßen Buchführung muss die Finanzverwaltung folgen und sie der Besteuerung des Betriebs zugrunde legen. Liegen jedoch Mängel vor, kann sie die Buchführung verwerfen und den Gewinn schätzen.
Damit die Bücher ordnungsgemäß sind, müssen die nach den Steuergesetzen erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet sein. Besonders die Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten, denn das Kassenbuch ist wesentlicher Bestandteil der Buchführung. Dies gilt umso mehr bei Unternehmern, die vorwiegend Bargeschäfte tätigen – wie beispielsweise in der Gastronomie. Deshalb können Mängel in der Kassenführung die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung bedrohen.
Hinweis:
 

Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass die Kassenführung die Achillesferse jedes Betriebs darstellt.

   

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