Sonderzahlung
bei der Fahrtenbuchmethode Sachbezug Dienstwagen.
Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils mit der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasing-Sonderzahlung nur zeitanteilig zu berücksichtigen. Weil eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasing-Sonderzahlung letztlich nur ein vorausgezahltes Nutzungsentgelt ist, ist für das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klar, dass die Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasing-Vertrages zu verteilen ist. Wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der Fahrtenbuch-Methode berechnet wird, ist daher auch nur der zeitanteilige Teil der Sonderzahlung bei der Berechnung zu berücksichtigen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn im Folgejahr zur 1 %-Regelung gewechselt wird, bei der verbleibende Teil der Sonderzahlung dann keine Rolle mehr spielt.
