
Die Frage nach dem Werbungskosten-Abzug
für einen nur teilweise als Arbeitszimmer (Arbeitsecke) genutzten Raum bleibt weiter umstritten.Das Finanzgericht Sachsen hat einem Lehrer den entsprechenden Werbungskosten-Abzug verweigert und sich damit der Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg angeschlossen.
Dagegen hatte das Finanzgericht Köln keine Probleme damit, Miete und andere Kosten für das Wohnzimmer mit der Arbeitsecke anteilig zu berücksichtigen.
Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof, denn das Finanzgericht hat wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung die Revision zugelassen.
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